Update 15.03., 9:39

Anlässlich der angeordneten Schließung der Schulen und der damit verbundenen Sicherstellung der Betreuung ab dem 19.03.2020 hat der Krisenstab des Kreises Viersen eine Abstimmung über eine einheitliche Wertung des berechtigten Personenkreises getroffen, für die das Betreuungsangebot gilt.
Das Land NRW stellt klar, dass das Angebot insbesondere für die Eltern der Klassen 5-6 an Gymnasien gilt, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen tätig sind (z. B. Gesundheitswesen, Polizei etc. ; s. Vordruck).

Die Eltern, für die das Betreuungsangebot gilt, werden hiermit aufgerufen, den Vordruck auszufüllen und bis zum 18.03. an die Mailadresse des Schulsekretariats zu senden.