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Wir, die Vetreter der Schulpflegschaft 2018/2019, möchten uns vorstellen
und Ihnen einige Informationen geben.
Es geht um die Mitwirkung der Eltern in der Schule. Ohne Eltern kann man keine
Schule machen:
Sie gehören dazu!
Die Schulleitung vertritt die Schule nach außen, gegenüber dem
Schulträger und der Schulaufsicht. Die Eltern werden gegenüber der
Schulleitung durch die Schulpflegschaft vertreten. Mitglieder der Schulpflegschaft
sind jeweils alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und alle Jahrgangsstufenvertreter
einer Schule (mit Stimmrecht) und deren Stellvertreter (mit beratender Stimme).
Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern bei der Gestaltung
der Bildungs- und Erziehugnsarbeit der Schule.
Sie berät deshalb über:
Die Schulpflegschaft wählt den Vorsitzenden und seine Stellvertreter
(bis zu drei) in geheimer Wahl (wählbar sind die Vorsitzenden der
Klassen- und Jahrsgangsstufenpflegschaften sowie deren Stellvertreter).
Aktuell sind dies:
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Vorsitzende der Schulpflegschaft: |
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Stellvertretende Vorsitzende: |
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Stellvertretende Vorsitzende: |
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Stellvertretender Vorsitzende: |
Sie erreichen die Schulpflegschaft über die zentrale eMail-Adresse: