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Infos zum Beratungsangebot



Die Beratungslehrkraft


Der Beratungslehrer (Herr Schaub) ist Teil eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule.
Dieses umfasst neben den Beratungslehrer die Klassenlehrer, Fachlehrer und Tutoren, die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren, die Schullaufbahnberater, die Berufsberater sowie die SV-Lehrer und das Streitschlichter-Team. Das Beratungsangebot des Beratungslehrers ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen.

Wer wird beraten?


Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Sek. I + II und deren Eltern.
Der Besuch des Beratungslehrers setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Vertraulichkeit im Zusammenhang mit Beratung ist Prinzip - Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder Eltern dürfen sich auf diese Zusicherung verlassen. Diejenigen, die Beratung in Anspruch nehmen, bestimmen den Rahmen.


Wo und wann wird beraten?


Für die Beratungstätigkeit steht ein nur für diese Zwecke genutzter und eingerichteter Beratungsraum (R 0.17) zur Verfügung. Der Beratungslehrer bietet individuell feste Beratungszeiten während oder außerhalb der Unterrichtsstunden an und steht ggf. für Beratungsgespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit melden sich die ratsuchenden Schüler/-innen beim betroffenen Fachlehrer ab, der Beratungslehrer stellt den Ratsuchenden zur Vorlage bei den betroffenen Fachlehrern Bescheinigungen mit genauer Angabe des Beratungszeitraumes aus. Die Fachlehrer werden gebeten, den Besuch beim Beratungslehrer zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe, Klassenarbeiten etc. entgegenstehen und den Beratungsvorgang vertraulich zu behandeln.

 

Worauf bezieht sich die Beratung?

  • Die Beratung durch den Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Lernschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsprobleme, Disziplinarschwierigkeiten, Beziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten etc.) und die Förderung besonderer Begabungen sowie über die Bewältigung von darin begründeten Konflikten innerhalb und außerhalb der Schule.

  • Die Beratung durch den Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten über die Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung der Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.

  • Die Beratung durch den Beratungslehrer widmet sich dem Herstellen von Kontakten zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.

  • Der Beratungslehrer übernimmt keine Laufbahn- bzw. Berufsberatung.

  • Der Beratungslehrer übernimmt keine Therapie (z.B. Drogenberatung, Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc.), er leistet eine Erstberatung und stellt in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleitet die Ratsuchenden zu diesen Fachberatungsstellen.

  • Der Beratungslehrer übernimmt nicht die Aufgaben der Klassenlehrer, Fachlehrer und Tutoren, der Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren sowie der SV-Lehrer und des Streitschlichter-Teams, sondern er ergänzt und entlastet sie auf Anfrage und, wenn sinnvoll, in obengenannten Problemkreisen.

  • Der Beratungslehrer ist auf der Grundlage der obengenannten Beratungsgrundsätze und Beratungsziele eine professionalisierte Problemlösungsinstanz. Dies heißt aber nicht, dass er den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare "Erfolge" garantiert.

Mit freundlichen Grüßen
O. Schaub
(Beratungslehrer)