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Infos zum Beratungsangebot
Die Beratungslehrkraft
Der Beratungslehrer (Herr Schaub) ist Teil eines umfassenden und tragfähigen
Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule.
Dieses umfasst neben den Beratungslehrer die Klassenlehrer, Fachlehrer und Tutoren,
die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren, die Schullaufbahnberater, die
Berufsberater sowie die SV-Lehrer und das Streitschlichter-Team. Das Beratungsangebot
des Beratungslehrers ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen.
Wer wird beraten?
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schülerinnen
und Schüler der Sek. I + II und deren Eltern.
Der Besuch des Beratungslehrers setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Vertraulichkeit
im Zusammenhang mit Beratung ist Prinzip - Schülerinnen und Schüler,
Lehrkräfte oder Eltern dürfen sich auf diese Zusicherung verlassen.
Diejenigen, die Beratung in Anspruch nehmen, bestimmen den Rahmen.
Wo und wann wird beraten?
| Für die Beratungstätigkeit steht ein nur für
diese Zwecke genutzter und eingerichteter Beratungsraum (R 0.17) zur Verfügung.
Der Beratungslehrer bietet individuell feste Beratungszeiten während
oder außerhalb der Unterrichtsstunden an und steht ggf. für Beratungsgespräche
nach Vereinbarung zur Verfügung. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit
melden sich die ratsuchenden Schüler/-innen beim betroffenen Fachlehrer
ab, der Beratungslehrer stellt den Ratsuchenden zur Vorlage bei den betroffenen
Fachlehrern Bescheinigungen mit genauer Angabe des Beratungszeitraumes aus.
Die Fachlehrer werden gebeten, den Besuch beim Beratungslehrer zu ermöglichen,
wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe, Klassenarbeiten etc.
entgegenstehen und den Beratungsvorgang vertraulich zu behandeln. |
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Worauf bezieht sich die Beratung?
- Die Beratung durch den Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen,
Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde
Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und
Verhaltensproblemen (Lernschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsprobleme,
Disziplinarschwierigkeiten, Beziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten
etc.) und die Förderung besonderer Begabungen sowie über die Bewältigung
von darin begründeten Konflikten innerhalb und außerhalb der Schule.
- Die Beratung durch den Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen,
Schülern und Erziehungsberechtigten über die Vorbereitung und Unterstützung
schulischer Maßnahmen zur Förderung der Interessen und Begabungen
der Schülerinnen und Schüler.
- Die Beratung durch den Beratungslehrer widmet sich dem Herstellen von Kontakten
zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.
- Der Beratungslehrer übernimmt keine Laufbahn- bzw. Berufsberatung.
- Der Beratungslehrer übernimmt keine Therapie (z.B. Drogenberatung,
Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit,
Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc.),
er leistet eine Erstberatung und stellt in solchen Fällen Kontakte zu
Fachberatungsstellen her bzw. begleitet die Ratsuchenden zu diesen Fachberatungsstellen.
- Der Beratungslehrer übernimmt nicht die Aufgaben der Klassenlehrer,
Fachlehrer und Tutoren, der Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren sowie
der SV-Lehrer und des Streitschlichter-Teams, sondern er ergänzt und
entlastet sie auf Anfrage und, wenn sinnvoll, in obengenannten Problemkreisen.
- Der Beratungslehrer ist auf der Grundlage der obengenannten Beratungsgrundsätze
und Beratungsziele eine professionalisierte Problemlösungsinstanz. Dies
heißt aber nicht, dass er den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder
(kurzfristig) messbare "Erfolge" garantiert.
Mit freundlichen Grüßen
O. Schaub
(Beratungslehrer)
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