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Schulpflegschaft am St. Wolfhelm
Das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) gliedert sich wie folgt: - Klassenpflegschaft (§ 11 SchMG) - Schulpflegschaft (§ 10 SchMG) - Schulkonferenz (§§ 4 + 5 SchMG)
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften einer Schule (mit Stimmrecht) und deren Stellvertreter (mit beratender Stimme) zusammen. Sie wählen aus ihrer Runde den Schulpflegschaftsvorsitz und Stellvertretung. Hier werden die Elternvertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen gewählt. Die Fachkonferenz besteht aus den Fachlehreren eines Faches und zwei Elternvertretern, wobei die Eltern nur beratende Funktion haben aber nicht abstimmen dürfen.
Für den Inhalt dieser Seiten ist die Schulpflegschaft des St. Wolfhelm Gymnasiums Schwalmtal verantwortlich.
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